RSV Fanclub

rsvPoints REGLEMENT

Reglement zu den rsvPoints (2.0)

§1 Anmeldung
Die Anmeldung zum Bonusprogramm kann über drei verschiedene Wege stattfinden. Eine Anmeldung erfolgt entweder im Internet über das rechtsstehende Kontaktformular, bei einer Veranstaltung oder kann auch bei der Jugendversammlung für das darauffolgende Jahr beantragt werden.

§2 Bedingungen für die Mitgliedschaft
Um eine Mitgliedschaft zu erlangen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Teilnehmer müssen entweder Mitglieder des Vereins sein, oder mit dem Verein eng verbunden sein. Außerdem gilt im Normalfall eine Obergrenze des Alters von 30 Jahren. Ältere Teilnehmer können nach Abstimmung allerdings ebenfalls zugelassen werden. Eine weitere Bedingung ist der Wille zur Teilnahme an den gegeben Veranstaltungen.

§3 Ausschluss der Mitgliedschaft. Sperre
Teilnehmer, die sich wissentlich und mutwillig falsch verhalten können von der Mitgliedschaft im Bonusprogramm ausgeschlossen werden. Falsches Verhalten umfasst unter Anderem Betrug, Körperveletzung, Mord und Totschlag. Der Jugendwart behält sich vor, auch andere Straftaten in diese Liste aufzunehmen, bzw. diese auch rückwirkend zu ahnden.

§4 Sinn der Mitgliedschaft
Mitglieder haben die Möglichkeit über die Teilnahme an den Veranstaltungen virtuelle Punkte, die rsvPoints zu gewinnen. Der aktuelle Kontostand kann jederzeit auf dieser Seite aufgerufen werden. Für den Teilnehmer mit den meisten Punkten steht am Ende des Kalenderjahres ein Preis bereit.

§5 Punkte sammeln
Punkte werden durch die Teilnahme an einer Veranstaltung gewonnen. Hierfür muss der Teilnehmer physisch an der Veranstaltung teilnehmen. Die zu verdienende Punktezahl wird vom Jugendwart frühzeitig bekannt gegeben.

§6 Eventpatenschaften
Abschnitt folgt

§7 Übergangsbestimmungen
Es wird vorerst keine Punktekarte ausgegeben. Die Korrespondenz über das Bonusprogramm wird bis auf weitere nur online ausgeführt.

§8 Schlussbestimmungen
Der Jugendwart behält sich jegliches Recht vor, teile dieses Reglements zu ändern. Eine rückwirkende Änderung ist unter Umständen ebenfalls möglich.

§9 Geltungsbereich und Gültigkeit
Dieses Reglement tritt mit Veröffentlichung auf dieser Seite in Kraft. Nominal wird der 5. Januar 2015 festgelegt. In der vorliegenden Form läuft dieses Reglement am 23. Dezember 2015 aus, wenn es nicht vorher verlängert oder geändert wird. Eine rückwirkende Berufung auf dieses Dokument ist nur bedingt möglich und unterliegt Auflagen.

§10 Zertifizierung
Dieses Reglement wurde durch den Jugendwart verifiziert.